sonnebergberg

Teilnahmebedingungen

Anmeldung:
Sie können sich bei uns persönlich, telefonisch oder schriftlich für eine Tour/Veranstaltung anmelden. Mit Ihrer Anmeldung schließen Sie mit uns einen Vertrag ab. Dieser Vertrag wird durch die Annahme der Buchungsbestätigung (schriftlich oder mündlich) verbindlich.

Leistungsumfang:
Den Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung. Bei Nichtvorliegen einer schriftlichen Bestätigung gilt der im Prospekt angeführte Leistungsumfang bzw. Preis.Rücktritt durch den KundenSie können jederzeit von der Veranstaltung zurücktreten. In Ihrem eigenem Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bis 8 Tage vor dem geplanten Termin fallen keine Stornogebühren an. Ab dem 7. Tag vor dem geplanten Termin fallen 30 % Stornogebühren an. Bei Nichtantritt am Veranstaltungstag betragen die Stornokosten 100%.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nimmt der Veranstaltungsteilnehmer die gebuchten Leistungen - aus welchen Gründen auch immer - nicht in Anspruch, so erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des geleisteten Preises. Bei rechtzeitiger Bekanntgabe von Härtefällen (Krankheit, Unfall etc) die zum Nichtantreten der Tour führen, liegt es in unserem Ermessen, Gutscheine für die einzelnen Leistungen zu vergeben. Tritt der Veranstaltungsteilnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt die Tour nicht oder nicht rechtzeitig an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Preises.

Umbuchungen:
Bei Umbuchung der Leistungen trägt der Kunde die Mehrkosten.

Rücktritt & Kündigung durch den Veranstalter:
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung/Tour ungeachtet unserer Abmachungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertig ist. Ist ein Teilnehmer aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit einer Tour nicht gewachsen, gilt Gleiches. Wir treten vom Vertrag bis eine Woche vor Reiseantritt zurück, wenn eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Kündigung infolge höherer Gewalt:
Wird die Tour infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder ist die Sicherheit der Kunden nicht mehr gewährleistet, so können nach Prüfung einer eventuell zeitlichen Verlegung bzw. nach Vorschlag eines gleichwertigen Ersatzprogramms, sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Preis zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die vorgenannten Gründe nach Antritt der Reise, kann der Vertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Teilnahmebedingungen:
Bei den Aktivitäten ist eine gute Gesundheit und gute körperliche Konstitution Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Für alle Aktivitäten die in Verbindung mit Wasser stehen wie zB Canyoning und Rafting müssen alle Teilnehmer über ausreichende Schwimmkenntnisse verfügen.Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt. Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und die Weisungen des Veranstalters, der Guides und Hilfspersonen strikt zu befolgen. Bei Missachtung kann der Teilnehmer von der Aktivität ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Stornierungsbestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Haftung, Haftungsbeschränkungen:
Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei allen Unternehmungen erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr, der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bzw. haften wir für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Gebühr umfasst ausschließlich Führung und Einweisung. Wir beschränken unsere Haftung - gleich aus welchen Rechtsgrund - auf den dreifachen Reisepreis. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden. Hierbei haben die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters Gültigkeit.MitwirkunspflichtSie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort bzw. unserem Personal zur Kenntnis zu bringen.Wir bzw. unser Personal werden uns bemühen, dieser Beanstandung zu entsprechen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft einen Mangel aufzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises bzw. Entschädigungen ein.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Ist oder wird eine der Bestimmungen des Reisevertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzten, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitgehendsten entspricht.Ausschluss von Ansprüchen und VerjährungAlle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehner Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Alle Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in 6 Monaten.Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand:
Zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich anwendbar. Gerichtsstand ist Lienz in Osttirol.